Der BDH Bundesverband Rehabilitation vertritt seit 100 Jahren die Interessen von Menschen mit Behinderung.
Als Sozialverband ist er eine unabhängige, gemeinnützige Selbsthilfeorganisation und Solidargemeinschaft. In einem bundesweiten Netz von Kreisverbänden finden Betroffene Hilfe und kompetente Beratung.
Der BDH hilft seinen Mitgliedern durch ehrenamtliche Beratung und professionelle juristische Vertretung gegenüber den Behörden und vor den Sozialgerichten. Zudem fördert er den Kontakt von Betroffenen untereinander.
Er versteht sich als unabhängige Selbsthilfeorganisation, die sozial- und gesellschaftspolitisch an der Sicherung des sozialen Leistungssystems mitwirkt.
In sieben über ganz Deutschland verteilten Kliniken und einem ambulanten Therapiezentrum werden jährlich etwa 10.000 Menschen behandelt.
Der BDH leistet bis heute auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation und der neurologischen Frührehabilitation Pionierarbeit und hat Einrichtungen gegründet, die Maßstäbe setzen.
Der BDH ist Träger und Alleingesellschafter von Zentren für Neurorehabilitation in fünf Bundesländern mit zusammen mehr als 2.500 Mitarbeitenden: in Braunfels (Hessen), Elzach (Baden-Württemberg), Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), Hessisch Oldendorf (Niedersachsen) und Vallendar (Rheinland-Pfalz).
Dazu kommen die BDH-Klinik Waldkirch, das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar, die Tagesklinik in Greifswald und das BDH-Therapiezentrum Ortenau in Gengenbach (Baden-Württemberg).
Die Kliniken profitieren vom freigemeinnützigen Träger: Wir sind nicht dazu gezwungen, Profit mit den Gebrechen unserer Patientinnen und Patienten zu erwirtschaften, sondern können uns auf optimale Versorgung und sinnvolle Investitionen konzentrieren.
Patienten und Mitarbeitende merken das an unserem hohen Personalschlüssel, der topmodernen Ausstattung und unserer großen fachlichen Kompetenz.
Krankheit und Behinderung führen häufig zu psychologischen und psychosozialen Beeinträchtigungen. Lebenspläne und die bisherigen sozialen Netzwerke verändern sich oft massiv, nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch ihr soziales Umfeld sind häufig stark belastet.
Veränderungen in den Teilhabemöglichkeiten, der Verlust des Arbeitsplatzes und andere Veränderungen der persönlichen Lebenssituation können hinzukommen.
Die Situation nach Krankheit und Behinderung zieht in der Regel einen hohen Informationsbedarf nach sich, denn die Anpassung an völlig geänderte Rahmenbedingungen fällt vielen schwer.
Viele Betroffene sind auch mit den erforderlichen Schritten in den komplexen Rehabilitations-, Versorgungs- und Sozialsystemen überfordert. Hier wird in den Kreisverbänden des BDH qualifizierte ehrenamtliche Beratung geleistet mit dem Ziel, die Betroffenen und ihre Angehörigen zu informieren, Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern und bei der Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens Unterstützung zu geben.
Häufig ist darüber hinaus qualifizierte sozialrechtliche Beratung und Vertretung notwendig. Diese wird in den Kreisverbände und durch eigene Juristen und Sozialreferenten bundesweit geleistet. Deren Spektrum umfasst den ganzen Bereich des Sozialrechts.