Aufnahmetelefon: 07682/801-1160
Nach der Ankunft wird Sie Ihr Stationsarzt oder Ihre Stationsärztin so bald wie möglich begrüßen, einen Termin für die Aufnahmeuntersuchung mit Ihnen vereinbaren und dann die notwendigen Therapien verordnen. Auch die Pflegenden stellen sich Ihnen vor. Sie erhalten einen persönlichen, stets aktuellen Tagesplan, in dem die Therapien mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in unserem Haus. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Wünsche haben: Kommen Sie auf uns zu! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
In aller Regel wird die Auswahl der Klinik in Absprache mit dem behandelnden Arzt (zuständiger Arzt des Akut-Krankenhauses oder Hausarzt) erfolgen. Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB), in der Phase C oder Phase D ist eine Kostenübernahmeerklärung vor der Aufnahme durch den zuständigen Kostenträger vorgeschrieben, die bei Patienten der Phase B entfällt. Bei Privatpatienten empfiehlt sich in jedem Fall, auf einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung durch die Privatkasse/Besoldungskasse zu bestehen, da wir eine sogenannte gemischte Einrichtung sind.
Von der Akutklinik werden uns die medizinischen Unterlagen (Diagnosen, Erkrankungsbeginn, Komplikationen, Pflegezustand) in aller Regel gefaxt (Fax 0 76 82 / 8 01 - 82 60) oder telefonisch durchgegeben (Telefon 0 76 82 / 8 01-11 60).
Einzelheiten der Aufnahme können Sie mit dem zuständigen Oberarzt Siegfried Buser (Telefon 0 76 82 / 8 01 - 20 13) besprechen.
Ansonsten hilft Ihnen auch gerne unser Anmeldesekretariat weiter (Montag bis Freitag von 8–16 Uhr unter Telefon 0 76 82 / 8 01 - 11 60). Falls sich der Patient vor der Aufnahme in die BDH-Klinik Elzach nicht in einer Akutklinik befindet, sind die entscheidenden Schritte über den Hausarzt einzuleiten. Der Hausarzt stellt einen formlosen Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme an den zuständigen Kostenträger. Nachdem die Genehmigung durch den Kostenträger erteilt wurde, teilen wir den Patienten mit, wann die Rehabilitation in der BDH-Klinik Elzach beginnt.
Wenn Sie eine stationäre medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, ist als Erstes zu klären, wer die Kosten dafür übernimmt. Je nach der persönlichen Situation sind das die folgenden Stellen.
Ihre persönliche Situation | Zuständig ist ... |
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Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall oder leiden an einer Berufskrankheit. | Die Unfallversicherung (die einzelnen Berufsgenossenschaften) |
Sie sind rentenversicherungspflichtig erwerbstätig und haben an die Rentenversicherung in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Beiträge oder insgesamt 60 Kalendermonate einbezahlt. | Ihre Rentenversicherung |
Sie sind Rentner. | Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung |
Sie sind erwerbstätig, haben aber keine Ansprüche an die Rentenversicherung. | Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung |
Nichts von alledem trifft auf Sie zu. | Ihr Sozialhilfeträger (Sozialamt) |