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zwei Pflegekräfte

Team

Gemeinsam für Ihren Reha-Erfolg

Die freigemeinnützige BDH-Klinik Elzach bietet ein umfassendes, hochqualifiziertes Angebot, das speziell auf die neurologische Rehabilitation abgestimmt ist.
Bei der Rehabilitation eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung arbeiten Spezialisten aus medizinischen, pflegerischen und den unterschiedlichen therapeutischen Fachgebieten eng zusammen. Eine leistungsfähige Verwaltung sorgt für reibungslose Abläufe. 

Viele Erkrankungen führen zu spezifischen Beeinträchtigungen von neurologischen Funktionen (z.B. in den Bereichen von Wahrnehmung, Bewegung oder Verständigung). Mit der allgemeinmedizinischen und neurologischen Untersuchung, die der Arzt in unserem Haus durchführt, werden diese Defizite erfasst. Ebenso wichtig ist eine genaue Analyse der Fähigkeiten, die nicht oder nur in geringem Umfang durch die Erkrankung beeinträchtigt sind.

Während der Rehabilitation trägt der Arzt die Verantwortung für die Patienten, ist Koordinator aller therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen und zentraler Ansprechpartner in Bezug auf die medizinische Behandlung und Überwachung.

Durch die Physiotherapie sollen natürliche Bewegungsabläufe wiedererlernt und somit verloren gegangene Mobilität und Selbstständigkeit zurückgewonnen werden. Die Integration von Bewegungsabläufen in die Aktivitäten des Alltags ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Ergotherapie. Die physikalischen Therapien werden ergänzt durch die Badeabteilung. Hier kommen Behandlungen mit und im Wasser und Heilmassagen zur Anwendung.

 

Das Ziel: ein möglichst selbstbestimmtes Leben in allen Bereichen

Ziel der Sprachtherapie ist es, die Einschränkungen in der Verständigung zu reduzieren und den Betroffenen Möglichkeiten zu einer effektiveren Kommunikation aufzuzeigen. Einschränkungen in Sensibilität und Motorik führen oft zu Schluckstörungen bei neurologischen Patienten, die in der Schlucktherapie behandelt werden. Unser Küchenteam bereitet nicht nur schmackhafte Mahlzeiten zu, sondern klärt mit seiner Ernährungsberatung auch über eine angepasste und gesunde Ernährung auf. Allgemeine kognitive Einschränkungen (Gedächtnis, Aufmerksamkeit etc.) bis hin zu sehr speziellen Störungsbildern (z.B. im Bereich des Sehens) werden durch die Neuropsychologie behandelt. Patienten mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen und Orientierungsstörungen werden auch von der Heilpädagogik darauf vorbereitet, ihren Alltag so selbstständig wie möglich bewältigen zu können. Zielsetzung der Kunsttherapie ist es, die Patienten dazu anzuregen, ihre Gefühle und inneren Erfahrungen in Material, Form und Farbe auszudrücken und sich selbst dabei zu erleben. Auch die Seelsorge greift die Erfahrungen und Gefühle der Patienten auf und versucht, beim Nachdenken über die aktuelle Situation und bei der Bewältigung von existentiellen Erlebnissen, Ängsten und Sorgen Hilfe zu leisten. Neben den Therapien stellt auch die Pflege einen intensiven, aktivierenden, fördernden und individuellen Kontakt zum Patienten her, um dessen Selbstständigkeit zu fördern. Die Pflegeüberleitung und auch der Sozialdienst sorgen in Zusammenarbeit mit den Patienten und ihren Angehörigen für die Zeit nach der Entlassung. Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Patienten ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Denn im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.

 

ICF-orientierte Patientenbesprechung

Mit der Verankerung des ICF-Modells der WHO als biopsychosozialem Modell der Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health) im Sozialgesetzbuch IX soll dem Patienten als Therapieziel die „Teilhabe an Lebensbereichen“ ermöglicht werden. Damit einher geht die Abkehr von einer an Symptomen (Beseitigung von Funktionsstörungen) orientierten Zielformulierung. Im Vordergrund steht nun der Bezug auf eine auf gesellschaftliche Integration ausgerichtete, alltagsbezogene Zielfestlegung (bestmögliche Wiederherstellung von Teilhabe).

Der Prozess der Rehabilitations-Zielfindung ist komplex und multifaktoriell. In ihn fließen neben dem gesetzlichen Auftrag (SGB IX §4 Abs. 2) die medizinische Prognose, Kontextfaktoren und die Erwartungen von Therapeuten, Angehörigen und der Patienten ein.

Da in der neurologischen Rehabilitation therapeutische, pflegerische und medizinische Interventionen koordiniert und abgestimmt werden müssen, geschieht an der BDH-Klinik Elzach die Formulierung, Dokumentation, Änderung und Ergänzung von Rehabilitationszielen im regelmäßigen Austausch des Rehabilitationsteams (Ärzte, Pflegende und Therapeuten). Hierfür wurde im Frühjahr 2008 von einer vom Qualitätsausschuss der Klinik eingesetzten Arbeitsgruppe ein spezielles Besprechungsformat (interdisziplinäre Patientenbesprechung) entwickelt.

In der interdisziplinären Patientenbesprechung werden ein oder mehrere interdisziplinäre Rehabilitationsziele formuliert und sowohl in der Arztakte als auch von jedem einzelnen Beteiligten auf speziellen Formularen schriftlich dokumentiert. Auch in der Abteilung Frührehabilitation wurden hierfür an der BDH-Klinik Elzach im Rahmen eines Modellprojektes (Müller und Glässel 2008) spezielle Formulare als Vorlagen für die ICF-orientierte Patientenbesprechung entwickelt.

Auf der Basis von fachspezifischen Zielen (z.B. Ziele der Physiotherapie, Ergotherapie etc.) werden gemeinsam interdisziplinäre Rehabilitationsziele vereinbart, die die Basis der Rehabilitationsbehandlung bilden.

Um überprüfbar zu sein, müssen die Zielleistungen konkret beschrieben und im Alltag beobachtbar und beurteilbar sein. Beobachtungs- und Beurteilungsrahmen ist daher der Stations- und Rehabilitationsalltag mit seinen ganz spezifischen Bedingungen.

Die gemeinsam formulierten interdisziplinären Rehabilitationsziele gehen in den Arbeitsauftrag aller Beteiligten ein. Ihre Erarbeitung ist ein notwendiger Bestandteil der Rehabilitations- und Therapieplanung.

Beziehen sich langfristige Ziele, die Patientenperspektive und Kontextfaktoren berücksichtigen, meist auf die Zeit nach der Entlassung und auf die angestrebte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so werden kurzfristige Ziele im Rahmen des Rehabilitationsplans, die im Zeitraum von einer Woche – der Zeitspanne zwischen zwei ICF-orientierten Patientenbesprechungen – erreicht werden sollen, meist auf der Ebene der Körperfunktionen und Aktivitäten festgelegt und stellen die Basis zum Erreichen der Partizipationsziele dar (vgl. Müller & Glässel 2008).
Die mit der Entlassplanung verknüpften Rehabilitationsziele der Pflegeüberleitung beziehen sich in aller Regel auf die häusliche oder stationäre Weiterversorgung des Patienten. Das Ziel wird in Absprache mit dem Patienten, den Angehörigen und dem Betreuer angesichts des Pflegezustands des Patienten getroffen; eventuell ergänzt oder der Gesamtsituation entsprechend angepasst. Kurzfristige Veränderungen sind jederzeit möglich und werden flexibel bearbeitet.

 

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79215 Elzach 
Telefon 0 76 82 / 80 10 

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