
Im Kurs Aphasietherapie zur Teilhabe in der Verständigung nach Elzacher Ansatz (ATVEA) wird ein alternativer Ansatz für die Aphasiediagnostik und -therapie vorgestellt. Während „klassische“ Aphasietherapie auf neurokognitive Ansätze zur Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Leistungen fokussiert, wird hier Aphasie in der alltäglichen Realität des Gesprächskontexts betrachtet.
BDH-Klinik Elzach
Am Tannwald 1-3
79215 Elzach
Ansprechperson: Nils Lürmann Fachliche Leitung Sprach- und Schlucktherapie Tel.: +49 7682/801-4200 E-Mail: nils.luermann@bdh-klinik-elzach.de
BDH-Klinik Elzach
1.Teil: 20.04.2027, 18 - 21 Uhr
2.Teil: 27.04.2027, 18 - 21 Uhr
Eine Anmeldung für diesen Kurs gilt automatisch für alle Teile des Kurses.
Referent:
Nils Lürmann, M.A. Klinischer Linguist (BKL) (Elzach)
Kursinhalt:
Es wird ein verständigungs- und therapieorientierter Ansatz für die Aphasiediagnostik und -therapie vorgestellt. Während „klassische“ Aphasietherapie auf neurokognitive Ansätze zur Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Leistungen von Aphasiepatienten fokussiert, wird hier Aphasie in der alltäglichen Realität des Gesprächskontexts betrachtet. Verständigung und Verständigungssicherung sind zentrale kooperativen Aufgaben, an denen alle Gesprächspartner beteiligt sind. Die gemeinsame und strategische Bewältigung der Verständigungsprobleme ist deshalb Hauptzielbereich und auch diagnostischer Ausgangspunkt. Die ATVEA setzt andere Schwerpunkte, integriert aber neurokognitive Ansätze. Wir betrachten gemeinsam das konkrete Vorgehen anhand von Fallbeispielen.
FoBi-Punkte: 7
Kosten: 170,- Euro
Anmelde- und Teilnahmebedingungen:
Anmeldung nur online mit den ggf. erforderlichen Unterlagen. Die Platzvergabe erfolgt schriftlich. Eine Stornierung des Kurses ist nur bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn kostenpflichtig über den Stornierungslink in Ihrer Bestätigungsmail möglich. Bei Abmeldungen bis 8 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro an. Bei späterer Abmeldung ist eine Rückerstattung der Kursgebühren nicht möglich, es sei denn, eine Warteliste besteht oder ein Ersatz kann angeboten werden.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, auf die Durchführung des Kurses zu verzichten bzw. Ihnen einen späteren Kurstermin vorzuschlagen. Ein Rechtsanspruch auf Kursteilnahme besteht nicht.