Die BDH-Klinik Elzach ist im Landeskrankenhausplan Baden-Württemberg als Fachklinik für Neurologie ausgewiesen (§108 Nr. 2 SGB V) und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen belegt. Sie verfügt über einen Versorgungsvertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen (§111 SGB V) zur Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen in den Phase C und Phase D sowie Geriatrie.
Im Rahmen der Regelungen für gemischte Einrichtungen erteilen auch die privaten Krankenkassen entsprechende Kostenzusagen. Bei positiver Erwerbsprognose können entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich AHB) zu Lasten des zuständigen Rentenversicherers durchgeführt werden. Aus einer Hand und phasenübergreifend versorgen wir neurologische Patientinnen und Patienten aller Schweregrade und Indikationen sowie geriatrische Patienten. Wir begleiten den gesamten Rehabilitationsprozess, von der Aufnahme auf einer unserer Frührehastationen mit intensivmedizinischer Betreuung bis hin zur Anschlussheilbehandlung.
Mit den Rentenversicherungsträgern und den Krankenkassen verbindet uns eine langjährige, bewährte und gute Zusammenarbeit.